Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Rahmenbedingungen
Das Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation führt seine Fortbildungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Unsere Rahmenbedingungen gelten für alle von uns erteilten Aufträge und erbrachten Leistungen. Sie gelten während der gesamten Geschäftsverbindung, auch wenn sie im Einzelfall nicht mehr gesondert vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angaben sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation den Auftrag gegenüber dem Teilnehmerschriftlich bestätigt hat. Verträge werden grundsätzlich mit Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation und nicht mit einzelnen Beratern/Trainern geschlossen. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
3. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Lizenzen
Haben die Teilnehmer Arbeitsunterlagen und Arbeitsmaterial erhalten, gehen diese in ihr Eigentum über und sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Unsere Teilnehmer erwerben an dem von uns für sie entwickelten und gestalteten Programm lediglich ein Nutzungsrecht, welches für den persönlichen Gebrauch der jeweiligen Teilnehmer gilt. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist dem einzelnen Teilnehmer nicht gestattet. Jede Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, Weitergabe oder Veröffentlichung der den Teilnehmern überlassenen Arbeitsunterlagen und -materialien ist nicht gestattet, es sei denn, dass unsere schriftliche Zustimmung gegeben wird. Ebenso bedürfen die Weiterverwendung der Arbeitsunterlagen für interne Fortbildungsmaßnahmen oder interne Trainings in den Einrichtungen der Teilnehmer, ohne unsere weitere Beteiligung, einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation . Das geistige Eigentum sowie das Urheberrecht an unseren Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten stehen ausschließlich Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation zu.
4. Geheimhaltung, Sicherung und Unabhängigkeit
Über die bei unserer Lehrtätigkeit erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Angelegenheiten unserer sämtlichen Teilnehmer werden wir gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Auftrages, Stillschweigen bewahren.
5. Kündigung der Teilnehmer an einem laufenden Kurs
Bei Kündigung eines laufenden Leistungsprogramms ohne wichtigen Grund behält Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation den Anspruch auf volle Vergütung der vereinbarten Honorare. Die übrigen Kosten; die bis zur Wirkung der Kündigung anfallen; sind zu erstatten. Wird vor Beginn eines Leistungsprogramms gekündigt, sind
- bis 4 Wochen vor Beginn 50 %
- bis 2 Wochen vor Beginn 75 %
- bis 1 Woche vor Beginn 100 %
der vereinbarten Honorare fällig.
Bei Kündigung des Teilnehmers im Verlauf des Leistungsprogramms aus wichtigem Grund, der nicht auf unserem vertragswidrigen Verhalten beruht, berechnen wir einen unserer bisherigen Leistung entsprechenden Teil der vereinbarten Gesamtvergütung zuzüglich der anfallenden Nebenkosten. Kündigt ein Teilnehmer und/oder wir aus einem anzuerkennenden wichtigen Grund, der im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegt, so gelten die oben genannten Bestimmungen für Kündigungen eines laufenden Leistungsprogramms ohne wichtigen Grund entsprechend. Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Im übrigen bleibt das beiderseitige Recht zur Kündigung unserer Verträge aus einem anzuerkennenden wichtigen Grund unberührt.
6. Haftung und Gefahrübertragung
Alle Informationen und Empfehlungen in unseren Beratungen, Coachings und Trainings sowie in allen Dokumentationen sind von uns nach bestem Wissen sorgfältig erwogen und geprüft. Da es sich bei unseren Angeboten um reine Dienstleistungen handelt, ist ein Erfolg nicht geschuldet. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Leistungsangebote und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Veranstalter ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben daher keinen Versicherungsschutz durch uns.
Unsere Coaching- und Beratungsangebote stellen keine Psychotherapie dar und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit ohne diesbezügliche gesundheitliche Beeinträchtigung voraus.
Ansprüche des Kunden und/oder der Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind deshalb ausgeschlossen, es sei denn, es läge auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der Teilnehmer.
7. Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückhaltung
Die Rechte des Teilnehmers aus diesem Vertrag können vom Teilnehmer nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn, dass wir schriftlich zustimmen. Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Forderungen von Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.
8. Schriftform, Änderungen und Ergänzungen
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen unserer Vereinbarungen bzw. Verträge bedürfen der Schriftform. Deren Aufhebung muss ebenfalls schriftlich erfolgen.
9. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, salvatorische Klausel
Erfüllungsort ist Göttingen. Als Gerichtsstand ist Göttingen vereinbart. Auf unser Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, soweit nicht für Teilbereiche zwingende gesetzliche Vorschriften dieses anders bestimmen.
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser Vereinbarungen ganz oder zum Teil unwirksam sein, so wird die Rechtswirksamkeit und Durchführbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ist vielmehr als durch diejenige Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Beteiligten mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall des Eintritts einer Lücke.
Stand: 25.05.2015