Institut

Das Institut für systemische Transformation hat sich auf die Begleitung und Beratung von Veränderungsprozessen im Gesundheitswesen spezialisiert. Hier bündeln wir umfangreiches Experten-Know-how für eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit: Change in healthcare.

In unseren Kursen vermitteln wir Führungskräften und Mitarbeitern wie sie Wandel in Ihren Einrichtungen voranbringen. Unser Ziel ist es dabei, Menschen auf dem Weg der Veränderung zusammenzubringen und zu Changeexperten zu machen. Denn Wandelprozesse brauchen nicht nur Tools und Methoden, sondern auch Foren für Reflexion und Zeit zum Austausch. So gelingen Veränderungen besser und nachhaltig.

Update Januar 2024:
  • Das Curriculum ist von größeren Institutionen auch variabel in Einzelmodulen und als Inhouse-Angebot buchbar.

Curriculum

In großen wie kleinen Veränderungsprozessen sind Veränderungsmanager mit Durchblick und Vermittlungsgeschick Gold wert. Sie halten im anstrengenden Tagesgeschäft die Veränderungsinitiative in Gang, geben Impulse und vermitteln die erfolgreiche Umsetzung.

Wie gestalte ich Veränderungen so,

  • dass das Ziel für alle klar und anstrebenswert wird?
  • dass die Beteiligten mit Engagement dabei sind und bleiben?
  • dass trotz Konflikten neue Lösungen entstehen?
  • dass ich nicht zerrieben werde zwischen den Fronten?

Das insgesamt 10-tägige Curriculum beinhaltet vier Module, zwei Supervisionen und vier Einzelcoachings.

Modul 1 (2 Tage)

Impulse für den Wandel

  • Charakteristika und Besonderheiten von Changeprozessen im Gesundheitswesen
  • Veränderungsprozesse mehrdimensional planen und steuern
    Wirkungen und Wechselwirkungen erfassen
  • Einfluss nehmen mit und ohne Weisungsbefugnis
  • die eigene Rolle im Veränderungsprozess analysieren
  • Praxisreflexion: mit welchen Veränderungsthemen bin ich derzeit beauftragt oder welche stehen mir bevor?

Modul 2 (2Tage)

Handwerkszeug für »Verwandlungskünstler«

  • den Auftrag klären mit dem Kontext im Blick
  • Beteiligung von Betroffenen angemessen gestalten: Gruppenprozesse zwischen verschiedenen Berufsgruppen moderieren
  • elegante Lösungen finden und umsetzbar machen: Methoden zum Querdenken und kreativen Zusammenarbeiten
  • Aufmerksamkeit erzeugen und erhalten: Kommunikation im Change
  • Praxisreflexion: Höhen, Tiefen und Verführungen in der Arbeit mit multiprofessionellen Gruppen

Supervision (1 Tag)

mit Methoden der Kollegialen Beratung

Modul 3 (2 Tage)

Widerstand und Wandel

  • emotionale Phasen im Wandel: Symptome von und souveräner Umgang mit Widerständen
  • Menschen zu Veränderungen bewegen: unterschied­liche Veränderungskompetenzen erkennen und nutzen
  • Verantwortungsdialog führen: welche Themen gehören wohin?
  • Konflikte klären: wertschätzend Klartext reden
  • Praxisreflexion: Emotionen, Widerstände und Rollenklarheit im eigenen Projekt

Supervision (1 Tag)

mit Methoden der Kollegialen Beratung

Modul 4 (2 Tage)

Persönlichkeit und Veränderungskompetenz

  • Changeexperten sind verschieden: Nähe, Distanz, Dauer, Wechsel
  • Selbststeuerung und Selbstmarketing für »Regiearbeit«
  • haltbare Entscheidungen in Gremien herbeiführen
  • Evaluation von Veränderungsprojekten
  • Erfolge feiern
  • Praxisreflexion: persönliche Standortbestimmung zu den erlernten Kompetenzen und Entwicklungspotenzialen

Preise und Leistungen

  • Preis auf Anfrage
  • Das Curriculum ist von größeren Institutionen auch variabel in Einzelmodulen und als Inhouse-Angebot buchbar.

Seminarzeiten

  • Die 2-tägigen Module beginnen freitags 18 Uhr und enden sonntags 13 Uhr.
  • Die Supervisionstage beginnen freitags 18 Uhr und enden samstags 18 Uhr.

Veranstaltungsort

  • Ein schönes Seminar- bzw. Tagungshotel in der Mitte Deutschlands
  • Oder je nach Konstellation inhouse

Leitung

Dr. theol. Friederike Stockmann

seit 2005 selbständig als systemische Organisationsberaterin und Coach, Master und Lehrtrainerin des ISB Wiesloch, EFQM-Assessorin, vorher Stabsstelle für Qualitäts- und Organisationsentwicklung in einer privaten Klinikgruppe; umfangreiche Erfahrungen mit der Beratung von Changeprozessen, Moderation von Workshops, Konfliktklärung in Teams sowie Einzelcoaching von Führungskräften.

Dr. med. Stefan Pilz

Organisationsentwickler (BSO), Excellenz Assessor (EFQM), Arzt und Leiter des Bereichs Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement in einer großen psychiatrischen Klinik, seit 2003 Beratungs­tätig­keit, Coaching, Training und Moderation, Konzepte aus Medizin, Psychiatrie, Psychotherapie, Soziologie, Achtsamkeitspraxis, Projekt- und Veränderungsmanagement.

Referenzen und Publikationen

Referenzen (Auszug)

  • Klinikum Wahrendorff GmbH (Fachkrankenhaus und Pflegeheime), Sehnde
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie am Ökumenischen Hainich Klinikum, Mühlhausen
  • Paul Gerhardt Diakonie-Akademie, Lutherstadt Wittenberg
  • Privatklinik Wyss AG, Münchenbuchsee, Schweiz
  • AWO Göttingen gGmbH
  • Landesärztekammer Schleswig-Holstein
  • Burghof-Klinik, Rinteln
  • DR. FONTHEIM GmbH & Co. KG, Liebenburg
  • APS – Akademie für Pflege und Soziales, Hannover
  • Krankenhaus und Sanatorium Dr. Barner, Braunlage

Publikationen (Auszug)

Kontakt

Change in Healthcare
Institut für systemische Transformation
Göttingen und Halle

Hannah-Vogt-Straße 1
37085 Göttingen

info@change-in-healthcare.de


Dr. theol. Friederike Stockmann
dr.stockmann@change-in-healthcare.de
stockmann-beratung.de
LinkedIn, Xing


Dr. med. Stefan Pilz
dr.pilz@change-in-healthcare.de
dr-stefan-pilz.de
LinkedIn, Xing

Impressum

Anbieter

Dr. Stefan Pilz
Hannah-Vogt-Straße 1
37085 Göttingen

Kontakt

Telefon: 0551/5041461
Telefax: 0551/5041462
e-Mail: dr.pilz@change-in-healthcare.de
Website: www.change-in-healthcare.de

Registergericht: AG Göttingen
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE235334312

Gestaltung: Lydia Stockert
Programmierung: Marcus Blättermann

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Rahmenbedingungen

Das Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation führt seine Fortbildungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Unsere Rahmenbedingungen gelten für alle von uns erteilten Aufträge und erbrachten Leistungen. Sie gelten während der gesamten Geschäftsverbindung, auch wenn sie im Einzelfall nicht mehr gesondert vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angaben sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation den Auftrag gegenüber dem Teilnehmerschriftlich bestätigt hat. Verträge werden grundsätzlich mit Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation und nicht mit einzelnen Beratern/Trainern geschlossen. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

3. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Lizenzen

Haben die Teilnehmer Arbeitsunterlagen und Arbeitsmaterial erhalten, gehen diese in ihr Eigentum über und sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Unsere Teilnehmer erwerben an dem von uns für sie entwickelten und gestalteten Programm lediglich ein Nutzungsrecht, welches für den persönlichen Gebrauch der jeweiligen Teilnehmer gilt. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist dem einzelnen Teilnehmer nicht gestattet. Jede Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, Weitergabe oder Veröffentlichung der den Teilnehmern überlassenen Arbeitsunterlagen und -materialien ist nicht gestattet, es sei denn, dass unsere schriftliche Zustimmung gegeben wird. Ebenso bedürfen die Weiterverwendung der Arbeitsunterlagen für interne Fortbildungsmaßnahmen oder interne Trainings in den Einrichtungen der Teilnehmer, ohne unsere weitere Beteiligung, einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation . Das geistige Eigentum sowie das Urheberrecht an unseren Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten stehen ausschließlich Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation zu.

4. Geheimhaltung, Sicherung und Unabhängigkeit

Über die bei unserer Lehrtätigkeit erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Angelegenheiten unserer sämtlichen Teilnehmer werden wir gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Auftrages, Stillschweigen bewahren.

5. Kündigung der Teilnehmer an einem laufenden Kurs

Bei Kündigung eines laufenden Leistungsprogramms ohne wichtigen Grund behält Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation den Anspruch auf volle Vergütung der vereinbarten Honorare. Die übrigen Kosten; die bis zur Wirkung der Kündigung anfallen; sind zu erstatten. Wird vor Beginn eines Leistungsprogramms gekündigt, sind

  • bis 4 Wochen vor Beginn 50 %
  • bis 2 Wochen vor Beginn 75 %
  • bis 1 Woche vor Beginn 100 %

der vereinbarten Honorare fällig.

Bei Kündigung des Teilnehmers im Verlauf des Leistungsprogramms aus wichtigem Grund, der nicht auf unserem vertragswidrigen Verhalten beruht, berechnen wir einen unserer bisherigen Leistung entsprechenden Teil der vereinbarten Gesamtvergütung zuzüglich der anfallenden Nebenkosten. Kündigt ein Teilnehmer und/oder wir aus einem anzuerkennenden wichtigen Grund, der im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegt, so gelten die oben genannten Bestimmungen für Kündigungen eines laufenden Leistungsprogramms ohne wichtigen Grund entsprechend. Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Im übrigen bleibt das beiderseitige Recht zur Kündigung unserer Verträge aus einem anzuerkennenden wichtigen Grund unberührt.

6. Haftung und Gefahrübertragung

Alle Informationen und Empfehlungen in unseren Beratungen, Coachings und Trainings sowie in allen Dokumentationen sind von uns nach bestem Wissen sorgfältig erwogen und geprüft. Da es sich bei unseren Angeboten um reine Dienstleistungen handelt, ist ein Erfolg nicht geschuldet. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Leistungsangebote und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Veranstalter ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben daher keinen Versicherungsschutz durch uns.

Unsere Coaching- und Beratungsangebote stellen keine Psychotherapie dar und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit ohne diesbezügliche gesundheitliche Beeinträchtigung voraus.

Ansprüche des Kunden und/oder der Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind deshalb ausgeschlossen, es sei denn, es läge auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der Teilnehmer.

7. Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückhaltung

Die Rechte des Teilnehmers aus diesem Vertrag können vom Teilnehmer nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn, dass wir schriftlich zustimmen. Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Forderungen von Change in Healthcare – Institut für systemische Transformation sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

8. Schriftform, Änderungen und Ergänzungen

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen unserer Vereinbarungen bzw. Verträge bedürfen der Schriftform. Deren Aufhebung muss ebenfalls schriftlich erfolgen.

9. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, salvatorische Klausel

Erfüllungsort ist Göttingen. Als Gerichtsstand ist Göttingen vereinbart. Auf unser Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, soweit nicht für Teilbereiche zwingende gesetzliche Vorschriften dieses anders bestimmen.

Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser Vereinbarungen ganz oder zum Teil unwirksam sein, so wird die Rechtswirksamkeit und Durchführbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ist vielmehr als durch diejenige Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Beteiligten mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall des Eintritts einer Lücke.

Stand: 25.05.2015

Datenschutz

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Quelle: https://www.e-recht24.de